Baustellenkoordination:
Das Baustellenkoordinationsgesetz ist ein Gesetz, welches grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Bauherrn fällt.
Für den Bauherrn bestehen jedoch Möglichkeiten diese Pflichten an Dritte (Fachkräfte) weiterzugeben.
Wir führen diese Leistungen im Zuge des Baustellenkoordinationsgesetzes mit qualifiziertem Personal (Großteils ausgebildete Sicherheitsfachkräfte) durch.
Das Baustellenkoordinationsgesetz soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten.
Leistungsumfang:
Projektleiter gemäß BauKG:
Der Bauherr/Projektleiter sorgt dafür, dass alle Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes berücksichtigt werden und in der Ausführungsphase auch eingehalten und umgesetzt werden.
Des Weiteren sorgt der Bauherr/Projektleiter dafür, dass ein Planungskoordinator und ein Baustellenkoordinator zum Einsatz kommen und ihre Aufgaben
entsprechend erfüllen.
Planungskoordinator:
Einbindung und Koordinierung der Planer
Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung in der Planungsphase
Erstellung der Vorankündigung
Erstellung/Veranlassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten
Baustellenkoordinator:
Sorgt für die Umsetzung des SiGe-Planes auf der Baustelle
Anpassung des SiGe-Planes nach Erfordernis
Baustellenbesuche nach Erfordernis
Kontrolle der Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes
Dokumentation der Baustellenbesuche
Organisiert Zusammenarbeit und die Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmer zwischen den ausführenden Unternehmen
Teilnahme an der Baueinleitung
Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis
Veranlassung von Sicherheitsbesprechungen nach Erfordernis