Sicherheitsfachkräfte:
Sicherheitsfachkräfte in Betrieben:
Arbeitgeber sind gemäß Arbeitnehmerinnenschutzgesetz ASchG §3 verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu sorgen. Unter anderem haben die Arbeitgeber die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie die Festlegung der Maßnahmen zu treffen. Diese Aufgaben werden als Arbeitsplatzevaluierung bezeichnet. Für diese Aufgaben ist es meist notwendig Fachleute heranzuziehen. Gerne stehen wir Ihnen bei diesen Aufgaben als Sicherheitsfachkräfte zur Verfügung.
Gemäß Arbeitnehmerinnenschutzgesetz haben Arbeitgeber auch Sicherheitsfachkräfte zu bestellen. Diese Verpflichtung ist durch Sicherheitsfachkräfte im Rahmen eines Dienstverhältnisses durch eine externe Sicherheitsfachkraft, durch ein sicherheitstechnisches Zentrum, durch das Unternehmermodell vom Arbeitgeber selbst oder durch Präventionszentren der Unfallversicherungsträger zu erfüllen. Gerne beraten wir Sie über alle diese Möglichkeiten im Detail und führen im Bedarfsfall diese Leistungen für Sie durch.
Sicherheitsfachkräfte in Projekten:
Bei der Abwicklung von Projekten ist es die Pflicht des Bauherrn hier auch den ArbeitnehmerInnenschutz in der Projektentwicklung, in der Planung und auch späteren Ausführung zu gewähren. Gerne übernehmen wir hier diese Aufgaben für Sie ab den ersten Projektentwürfen.
Aufgaben und Tätigkeiten der Sicherheitsfachkräfte in Projekten und Betrieben:
Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane zu beraten und zu unterstützen.
Sicherheitsfachkräfte führen Beratungen, Begehungen der Arbeitsstätten, Ermittlungen und Untersuchungen bei Unfällen, sowie die Überprüfung und Anpassung von SiGe-Dokumenten durch.
Objektsicherheitsprüfungen:
Derzeit hat der Eigentümer von bestehenden Gesamtanlagen mit Wohnungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr zur Sicherheit von Personen und ihrem Eigentum ausgeht.
Hierzu regelt unter anderem die ÖNORM B1301 die Fachbereiche technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie den Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren.
Unsere ausgebildeten Sicherheitsfachkräfte mit bautechnischem Grundwissen führen Begehungen von Liegenschaften durch und Erstellen anschließend eine entsprechende Dokumentation gemäß der ÖNORM B1301.