Das Baustellenkoordinationsgesetz ist ein Gesetz, welches grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Bauherrn fällt.
Für den Bauherrn bestehen jedoch Möglichkeiten diese Pflichten an Dritte (Fachkräfte) weiterzugeben.
Wir führen diese Leistungen im Zuge des Baustellenkoordinationsgesetzes mit qualifiziertem Personal (Großteils ausgebildete Sicherheitsfachkräfte) durch.
Das Baustellenkoordinationsgesetz soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten.